Information des Schulministeriums über die Lernstandserhebungen in der 8. Klasse
Die zentralen Lernstandserhebungen sollen von den Schulen in Zukunft noch besser für die Förderung genutzt werden und sie sollen für die Schülerinnen und Schüler einen höheren Stellenwert erhalten. Deshalb werden ab dem Schuljahr 2006/07 die Lernstandserhebungen von Klasse 9 nach Klasse 8 vorgezogen. Damit steht den Schulen mehr Zeit zur Verfügung, um im Anschluss an die Lernstandserhebungen die Schülerinnen und Schüler gezielt im Hinblick auf die erwarteten Standard’s zu fördern. Außerdem können ab dem Schuljahr 2006/07 die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen angemessen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Da sich die Anforderungen der Lernstandserhebungen nicht nur auf den vorhergehenden Unterricht beziehen, werden sie künftig ergänzend zu den Beurteilungsbereichen `Schriftliche Arbeiten” und “Sonstige Leistungen im Unterricht” bei der Leistungsbewertung herangezogen. In der Konsequenz wird mit der Vorverlegung der Lernstandserhebungen die Anzahl der Klassenarbeiten im achten Jahrgang um eine reduziert. Die Voraussetzungen zur Berücksichtigung der Lernstandserhebungen bei der Leistungsbewertung werden mit dem neuen Schulgesetz (§ 48 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzentwurfs) ab dem 01.08.2006 geschaffen. Für die erstmalige Durchführung der Lernstandserhebungen in Klasse 8 gelten die folgenden Termine.
Nähere Informationen — landesweite Ergebnisse, Beispielaufgaben usw. auf den Webseiten des Bildungsministeriums.
Inhalte:
Zentral gestellte Aufgaben; jährlich wechselnde Akzentuierung auf ausgewählte Teilleistungsbereiche des Unterrichtsfaches.
Zwei unterschiedliche Testversionen (gleicher Aufgabenkern und zusätzliche Aufgaben im unteren und oberen Anforderungsbereich) zur Berücksichtigung von Leistungsunterschieden innerhalb und zwischen den Schulformen.
Vorbereitung und Durchführung:
Schulen erhalten Testhefte, Begleitmaterialien und weitere Handreichungen in Druckversion. Schulinterne Durchführung durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der eigenen Klasse, gegenseitiger Austausch zwischen den Fachlehrkräften (Kreuzkorrektur) ist möglich. Schulen erhalten gedruckte Auswertungshilfen (Auswertungskriterien, Kommentierungen der Testaufgaben mit Bezügen zu den Lehrplänen, Hinweise auf besondere Anforderungsmerkmale).
Auswertung:
Auswertung durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer, ggf. auch im Austausch (Kreuzkorrektur). Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden ab dem Durchgang 2006/2007 ergänzend zu den schriftlichen und den sonstigen Leistungen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt. Vergleich der Ergebnisse der Lerngruppe mit Parallelklassen und mit schulübergreifenden und landesweiten Referenzwerten. Innerschulische Berichterstattungg und Information der Eltern, Schüler/innen und Gremien. Berichterstattung an die Schulaufsicht über Ergebnisse und Konsequenzen der Schule. Kein Schulranking der einzelnen Schulen.
Ziele:
Standardüberprüfung und Qualitätssicherung; Feststellung des Lern- und Förderbedarfs in den überprüfter fachlichen Bereichen; Stärkung der diagnostischen Kompetenz von Lehrkräften; Weiterentwicklung des Unterrichts im schulischen Handlungsrahmen; Unterstützung der Umsetzung der neuen Kernlehrpläne: Bereitstellung von ergänzenden Informationen für das Systemmonitoring; Identifikation von Schulen mit unbefriedigender Wirksamkeit im Hinblick auf externe Unterstützungsmöglichkeiten (perspektivisch)
Kooperation:
Die Aufgabenentwicklung und Vorbereitung der Lernstandserhebungen erfolgen unter Federführung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung durch das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur unter Begleitung externer wissenschaftlicher Berater.

