im kommenden Schuljahr hast du ein dreiwöchiges Betriebspraktikum zu absolvieren. Dieses Schüler– betriebspraktikum (SBP) findet statt
vom 4. Februar bis 22. Februar 2013
Das Betriebspraktikum bietet dir – abgesehen von den Erfahrungen, die du vielleicht schon im Rahmen eines Jobs gewonnen hast – die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenzulernen. Darüber hinaus kannst du dabei erste Erfahrungen und Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung in einem Beruf/-Berufsfeld sammeln, für den/das du dich interessierst und/oder das dir im letzten Jahr beim Feedback des Potentialchecks genannt worden ist.
Das Betriebspraktikum ist ein wesentlicher Baustein im Rahmen der Studien– und Berufswahl vorbe- reitenden Maßnahmen unserer Schule. Die Vorbereitung erfolgt im Politikunterricht der Stufe 9.
Die Praktikumsstelle solltest du dir nach Möglichkeit selbst beschaffen. Dabei ist eine persönliche Vorsprache empfehlenswert. Mitunter ist auch an eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Bei einigen Unternehmen, so z. B. der Kreissparkasse, hast du einen Eignungstest zu absolvieren. Das Ergebnis dieses Tests ist allerdings für die Gewährung einer Praktikumsstelle nicht relevant.
Hinsichtlich des Betriebes, in dem du das Betriebspraktikum ableisten möchtest, gibt es keine grund-sätzlichen Beschränkungen. Allerdings solltest du bei der Auswahl deiner Praktikumsstelle folgendes beachten:
+ Deine Tätigkeit am Arbeitsplatz sollte in deinem eigenen Interesse möglichst abwechslungsreich und interessant sein. Solche Bedingungen liefern erfahrungsgemäß vor allem größere Betriebe, die über ein gutes Ausbildungswesen verfügen. Kleinere Einzelhandelsgeschäfte wie z. B. Boutiquen, Parfümerien oder Spielwarenläden sind diesbezüglich nicht geeignet.
+ Der Praktikumsbetrieb sollte in der Regel so gewählt werden, dass er vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden kann und die schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Bei einer Entfernung zwischen 5,1 und 25 km ab deiner Wohnung trägt der Schulträger die Fahrtkosten. Darüber hinaus entstehende Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
+ Falls du während deines Praktikums in einem Bereich tätig werden solltest, in dem du mit Lebensmitteln in Berührung kommen kannst (z. B. Ganztageskindergärten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hotel– und Gaststätten), musst du dich vor Beginn des Praktikums einer Belehrung oder über die einzuhaltenden Hygieneregeln unterziehen. Die Kosten übernimmt der Schulträger. Den Termin für die Belehrung werde ich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für alle in Frage kommenden SchülerInnen festgelegen und rechtzeitig per Aushang am Infoboard im Atrium bekanntgeben.
Achte bitte darauf, dass der Betrieb in Anlage 3 den entsprechenden Passus ankreuzt.
+ Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung einzureichen.
Zum Betriebspraktikum im Ausland stehen gesetzliche Grundlagen und Mustervorlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Verfügung unter:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LINKS/ABPF
Lade dir bitte die Anlagen 1 bis 7 herunter: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
- Das Schreiben der Schulleitung an die Firmen (Anlage 1) kann Dir helfen Türen zu öffnen.
- Das Merkblatt für den Betrieb (Anlage 2) ist für den Betrieb bestimmt, bei dem du das Betriebspraktikum ableisten darfst. Händige dieses Merkblatt deiner Betreuungsperson im Betrieb vor bzw. zu Beginn des Praktikums aus
- Die Anlage 3 (Bestätigung des Betriebs), gib bitte unverzüglich nach erfolgreicher “Stellensuche”, spätestens aber bis zum 05.12.2012, vollständig ausgefüllt bei mir oder im Sekretariat ab bzw. sorge dafür, dass sie vom Betrieb rechtzeitig der Schule zugeschickt wird. Falls du dein Praktikum in einem Bereich ableistest, wo du mit Lebensmitteln in Berührung kommst, achte bitte darauf, dass in der Anlage der zutreffende Passus angekreuzt wird.
Solltest du bis zum 09.11. 2012 noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, setze dich bitte unverzüglich mit mir oder Frau Demmer in Verbindung.
- Die Anlage 4 (Antrag auf Fahrausweis) ist bis spätestens 20. Dezember 2012 bei mir abzugeben. Bei später eingehenden Anträgen besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung !!! Erstattung der Kosten für Fahrten mit dem ÖPNV bei wechsender Einsatztätigkeit (z. B. Praktikum bei der Polizei): Fahrkarten aufheben und nach dem Praktikum mit betrieblicher Praktikumsbestätigung im Sekretariat einreichen.
- Der Fragenkatalog in Anlage 5 kann dir hilfreich sein, um dir ein konkreteres Bild über den Beruf bzw. das Berufsfeld zu machen, in dem du dein Praktikum ableistest.
- Den Beurteilungsbogen, Anlage 6, gib bitte in deinem Betrieb ab. Gib den ausgefüllten Beurteilungs-bogen zu Beginn des neuen Schuljahres unbedingt im Sekretariat ab.
- Über dein Praktikum hast du einen Bericht anzufertigen. Nähere Informationen dazu findest du in Anlage 7.
Verhalten während des Praktikums
- Denke bitte daran, dass du „Botschafter“ des Gymnasiums der Stadt Frechen bist.
- Solltest du erkranken und nicht arbeitsfähig sein, unterrichte bitte noch vor Arbeitsbeginn den Betrieb und auch die Schule (Sekretariat).
- Sollte es Probleme im Betrieb geben, setze dich bitte mit deinem/r Betreuungslehrer/in in Verbindung. Lass dir dazu von ihm/ihr noch vor dem Praktikum seine/ihre Telefonnummer bzw. Email-Adresse geben (daher unbedingt noch vor dem Praktikum mit ihm/ihr Kontakt aufnehmen).
Falls du noch Fragen zum Betriebspraktikum hast, stehen die Politiklehrer/Innen und ich dir jederzeit zur Verfügung. Mich erreichst du in den Pausen am ehesten im Lehrerzimmer oder in E28.
D. Lau
StuBO-Koordinatorin

